Beim Themenvortrag besteht die Prüfungsaufgabe darin, eine Problemstellung strukturiert auszuarbeiten. Der Themenvortrag kann aus den Gebieten des Bürgerlichen Rechts, des Strafrechts, oder des Öffentlichen Rechts stammen. Nach einer Stunde Vorbereitung mit Hilfe der Gesetzestexte hat der Prüfling sein Ergebnis in nicht mehr als 12 Minuten freier Rede vor dem Prüfungsausschuss vorzutragen.